Geschäftsordnung
SARL Maison Azur

Wir freuen uns sehr, Sie auf unserem Grundstück begrüßen zu dürfen. Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und Ihre Sicherheit zu gewährleisten, bitten wir Sie, diese Regeln aufmerksam zu lesen.

ARTIKEL 1. Einverständnis

Jede geschäftsfähige Person, die die vorgenannten Bestimmungen nicht akzeptiert hat, ist nicht berechtigt, die Ferienwohnung zu betreten. Durch die Bestätigung der Buchung verpflichtet sich der Mieter, die vorliegenden Bedingungen einzuhalten. Diese Geschäftsordnung kann vom Eigentümer jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Der Mieter kann keine Entschädigung oder Rückerstattung für den erlittenen Schaden verlangen.

ARTIKEL 2. Anreise / Abreise

Die Anreisezeiten sind nachmittags zwischen 16.00 und 20.00 Uhr vorgesehen. Die Abreisezeiten sind am Morgen vor 10 Uhr vorgesehen. Der Mieter verpflichtet sich, MAISON D'AZUR seine An- und Abreisezeiten mitzuteilen. Erfolgt die An- oder Abreise des Mieters nicht zur angegebenen Zeit, kann der Vermieter, wenn es die Umstände erlauben, den Mieter auffordern, selbst ein- oder auszuchecken.

ARTIKEL 3. Einrichtungen

Der Mietpreis beinhaltet eine angemessene Nutzung von Wäsche, Strom, Fernsehen, Internet, warmes und kaltes Wasser, Reinigung, 24/7 Sicherheitssystem. Satelliten-/Kabel-TV, soweit verfügbar, umfasst nicht immer den Zugang zu allen Kanälen. Wenn der Zugang zum Internet verfügbar ist, wird in der Regel davon ausgegangen, dass Mieter ihre eigenen Geräte mitbringen. Wenn die Verbindung zum Internet oder die Telefonleitung aufgrund eines Problems des Betreibers unzureichend oder unterbrochen ist, ist der Vermieter von jeglicher Verantwortung befreit und der Mieter kann keine Entschädigung vom Vermieter verlangen. Alle Möbel stehen zur freien Verfügung des Mieters, der dafür Sorge trägt, dass sie in gutem Zustand und sauber sind. Dem Mieter ist es jedoch formell untersagt, die Aufteilung und Einrichtung der Ferienwohnung, einschließlich des Standorts der Möbel, zu verändern.

ARTIKEL 4. Knigge

Das Rauchen in den Ferienwohnungen sowie im Poolbereich ist streng verboten. Die Mieter dürfen im Freien rauchen, Abfälle und Zigarettenstummel müssen in den dafür vorgesehenen Bereichen entsorgt werden. Die Ferienwohnung befindet sich in einem privaten Wohngebiet, es ist ein Ort der Ruhe und Erholung. Die Mieter sind verpflichtet, die Ruhe der Nachbarn bei Tag und Nacht zu gewährleisten. Empfänge und Partys sind nicht erlaubt. Jeder Besuch oder Aufenthalt von Personen im Freien muss von MAISON D'AZUR genehmigt werden.

Die Versorgung mit Wasser, Strom und Heizung sind im Mietpreis enthalten, der Mieter hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass er von diesen Einrichtungen angemessen Gebrauch macht. Deshalb wird empfohlen, die Lichter auszuschalten, wenn ein Raum leer ist, das Wasser nicht unnötig fließen zu lassen oder die Fenster nicht offen zu lassen, wenn die Heizung eingeschaltet ist. Bei der Benutzung der Toiletten muss der Mieter darauf achten, dass er nichts außer Toilettenpapier in die Schüssel wirft. Die Ferienwohnung darf in keiner Weise untervermietet oder anderen als dem Mieter und den im Mietvertrag genannten Parteien zur Verfügung gestellt werden.

ARTIKEL 5. Reinigung

Die Mietobjekte werden den Mietern in einem hygienischen Zustand übergeben. Daher wird der Mieter gebeten, die Ferienwohnung am Ende des Aufenthaltes in gutem Zustand zu übergeben. Jedes Mietobjekt wird nach der Abreise gereinigt und inspiziert. Zusätzliche Reinigungskosten können von der Kaution einbehalten werden, wenn das Mietobjekt übermäßig schmutzig oder unordentlich verlassen wird. Für eine Miete einer Villa : Eine tägliche Reinigung erfolgt bis zu 3 Stunden pro Tag, außer sonntags für eine oberflächliche Reinigung einschließlich der Böden, Bäder und Betten.
Andere Leistungen erfolgen auf Wunsch des Mieters, der sich mit der Verrechnung einverstanden erklärt. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu allen Räumen der Villa zu ermöglichen, damit die oben genannten Leistungen erbracht werden können.

ARTIKEL 6. Haustiere

Haustiere sind nicht erlaubt, außer mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters und unter der Bedingung, dass nachgewiesen wird, dass das Tier versichert und geimpft ist. Gegebenenfalls verpflichtet sich der Mieter, die Räumlichkeiten in einem guten hygienischen Zustand zurückzugeben und das Tier in Abwesenheit seines Besitzers nicht allein in der Ferienwohnung zu lassen. Darüber hinaus, wenn der Vermieter die Tiere in der Ferienwohnung und in der Nacht erlaubt, damit das Sicherheitspersonal seine Runden drehen und gegebenenfalls das Gelände der Villa betreten kann. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietvertrag zu kündigen, wenn ein Haustier ohne seine vorherige Zustimmung auf dem Gelände angetroffen wird und wenn die oben genannten Bedingungen nicht eingehalten werden.

ARTIKEL 7. Schäden und Verluste

Die Mieter sind für alle Verluste oder Schäden an der Ferienwohnung während ihres Aufenthalts verantwortlich:

  • Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters
  • Für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum, das zur Ferienwohnung gehört, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Die Gegenstände gelten ohne Einschränkung als Einrichtungsgegenstände, einschließlich Bettzeug und Dekorationen, Außenanlagen und Pflanzen.
  • Bei Verlust eines Schlüsselsatzes oder eines bei der Anreise ausgehändigten Parkausweises wird automatisch ein Betrag von 100 Euro von der Kaution einbehalten.


Die Mieter müssen die im Vertrag vorgesehenen Sicherheitsvorschriften einhalten. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dafür zu sorgen, dass die Türen und Fenster der Einheit verschlossen sind. Einbruchsalarme müssen aktiviert, Tresore verwendet und entsprechende Vorkehrungen vom Mieter während seines Aufenthalts getroffen werden. Bei Diebstahl oder Beschädigung durch Verschulden des Mieters behält sich der Vermieter das Recht vor, Schadenersatz zu verlangen. Darüber hinaus wird der Vermieter nicht haftbar gemacht, wenn die Mieter ihren Aufenthalt aufgrund eines Einbruchs beenden.

ARTIKEL 8. Pool

Für den Fall, dass die Ferienwohnung mit einem privaten Pool ausgestattet ist, müssen die Mieter es vorsichtig und für ihre Freizeit nutzen. Jeder Benutzer des Pools muss eine Versicherung abschließen und die volle Verantwortung für die Sicherheit übernehmen. Minderjährige Kinder müssen von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden, wenn sie sich im oder in der Nähe des Pools aufhalten. Die um den Pool herum bereitgestellten Möbel liegen in der Verantwortung des Mieters, der alle notwendigen Vorkehrungen treffen muss, um sie in gutem Zustand zu halten

Diese Regeln können jederzeit durch den Eigentümer aktualisiert werden. Dies muss dann dem Mieter mitgeteilt werden.

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